Chronik der Ereignisse

Auf dieser Seite werden relevante Ereignisse chronologisch aufgeführt und kurz beschrieben, die zum besseren Verständnis der Geschichte des Ortes Jennewitz beitragen. Grau eingefärbte Absätze sind, an Hande der Findebuchnummern des Landesarchiv Schwerin, noch genauer zu recherchieren.

2004 (14. Juni) wurde Jennewitz in die Stadt Kröpelin eingemeindet. Damit ist die Ära als eigenständiges Dorf beendet, fortan ist Jennewitz ein Ortsteil von Kröpelin.
Siehe Artikel "Die Gemeinde …"

1999 wurde in der nördlichen Ortslage ein amtliches Bodenneuordnungsverfahren durchgeführt. Ursächlich dafür waren, neben der nachträglichen katasterlichen Erfassung der neu errichteten Containerkläranlage, auch Versäumnisse bei der Katasterführung seitens der Gemeinde zu Anfang der 1990-er Jahre.

1998 wurde das ehemalige Gutshaus privatisiert. Die neuen Eigentümer führten umfangreiche Sanierungsarbeiten durch und nutzten das Haus als Wohnungsmietobjekt.

Mitte der 1990-er Jahre bekam Jennewitz eine zentrale Abwasserentsorgung durch den Zweckverband "Kühlung" dem die Gemeinde beigetreten war. Da ein Transport der Abwässer in eine bestehende Kläranlage unwirtschaftlich war, errichtete der Zweckverband nordöstlich des ehemaligen Gutshauses eine Containerkläranlage.

1990 (3.Oktober) Beitritt der DDR zur BRD durch einen Staatsvertrag. Mit dem Beitritt wurden die Verwaltungsstrukturen der DDR aufgelöst. Es erfolgte eine Neukonstituierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

1985 beschloss die Gemeindevertretung eine Ortsgestaltungskonzeption.
Siehe Artikel "Die Ortsgestaltungskonzeption …"

1984 In einem Protokoll einer Gemeinderatssitzung ist ein Hinweis für eine frühere Chronik der Gemeinde enthalten. Ob, und wo diese je veröffentlicht wurde, ist mir nicht bekannt.

… Der Volksvertreter Fritz Haack und Vors. der Ortsgruppe CDU erläuterte in hervorragenderweise die bisherige Arbeit an der Dorfchronik. Das Werk als solches ist hervorragend.
Aus dem Dokument geht hervor, daß Diedrichshagen am 1, März 1171 gegründet wurde und Jennewitz 1192.
Die Anwesenden schlagen dem Rat des Kreises vor, die Kollegen Fritz Haack und Adolf Grafek auszuzeichnen. Haack als Initiator der Dorfchronik, mit der Nadel in Gold, Kollege Grafek als Wegbereiter und Schriftführer der Chronik mit der Nadel in Silber.

Auszug Protokoll Gemeinderatssitzung 1984

1979 (28. April) wurden die Straßen Kröpelin – Steffenshagen sowie Jennewitz – Hundehagen übergeben. Konzipiert wurden diese als einspurige Asphaltstraßen mit befestigtem Sommerweg. Gebaut wurden sie im Rahmen des Straßenbauprojektes Entlastungsstraße Kröpelin – Hinter-Bollhagen durch das Meliorationskombinat. Als Grund für das Projekt wurde die Entlastung der F 105 von landwirtschaftlichem Verkehr angegeben.

1972 (November) Gründung des Gemeindeverbandes Kröpelin. Die Gemeinden Altenhagen, Jennewitz, Reddelich, Schmadebeck, Steffenshagen, Wittenbeck und die Stadt Kröpelin waren die Gründungsmitglieder.  Damit sollte eine Bündelung der Interessen gegenüber staatlichen Stellen und Versorgungsträgern erzielt werden. 1975 traten noch Bastorf, Jörnsdorf und die Städte Rerik und Kühlungsborn dem Verband bei.

1970 wurde die landwirtschaftlichen Kooperation Kühlung durchgegründet. Die LPG-en Kühlungsborn, Hinterbollhagen, Jennewitz, Brusow, Kröpelin, Schmadebeck und Altenhagen waren die Gründungsmitglieder.

1965 Die Dörfer Wichmannsdorf und Horst wurden an die Gemeinde Jennewitz angegliedert.

1964 (September) die DZ berichtete: » Der Einwohner Knüppel aus Diedrichshagen stürzte [in Jennewitz] in volltrunkenem Zustand in einen Teich und ertrank. «

1957 (6. November) Die LPG Roter Oktober wurde in Jennewitz gegründet. 

1954 (Juni) Die erste Ausgabe der Dorfzeitung Der Scheinwerfer erschien. Diese wurde durch die MTS Jennewitz herausgegeben.
Siehe Artikel "Der Scheinwerfer …"

1953 begann auch im Kreis Bad Doberan der Volkseigene Wohnungsbau. In Jennewitz wurden die ersten zwei Wohnungseinheiten errichtet. 1954 folgten weitere vier Häuser mit jeweils zwei Wohnungen. [18]

1953 wurde im Erdgeschoss des Gutshauses Jennewitz eine Kindertagesstätte eingerichtet.
Siehe Artikel "Das Jennewitzer Gutshaus"

1948 wurde Jennewitz MAS Stützpunkt in der Region. Die Maschinen-Ausleih-Stationen wurden in der Sowjetischen Besatzungszone gegründet. Grundlage war ein Befehl der Sowjetischen Militäradministration (SMAD).
Siehe Artikel "Jennewitz als regionaler …"

1946 Im Zuge der Bodenreform in der SBZ wurde das Domänenland an Neubauern aufgeteilt.
Siehe Artikel "Die Bodenreform …"

1945 Jennewitz wurde Außenstelle der Garnison Wustrow. Die Rote Armee der Sowjetunion nutzte das Gutshaus als Soldatenunterkunft.

1940 (10. September) Der Gauamtsleiter Kröpelin stellte einen Antrag auf Flurbereinigung mit dem Ziel, die Domäne Jennewitz zu verkleinern und das Land Kröpelin und umliegenden Bauern zuzuschlagen. Der Antrag wurde mit dem Verweis auf die Pachtdauer bis 1945 abgelehnt.

1936 Die Bäckerei im Haupthaus der ehemaligen Erbmühle wurde zu einer Altenteilerwohnung umgebaut.

1933 (29. September) Das Reichserbhofgesetzes wurde durch die Nationalsozialistische Regierung erlassen. Landwirtschaftliche Betriebe einer Größe von 7,5 ha bis 125 ha konnten Erbhöfe werden. Nur Erbhofeigentümer wurden als Bauern bezeichnet, alle anderen als Landwirte. Bauer aber konnte nur werden, wer deutschen und stammesgleichen Blutes war. Damit diente das Gesetz der nationalsozialistischen Blut- und Bodenideologie. Erbhöfe waren nur als Ganzes vererbbar aber nicht veräußerlich und durften nicht durch Schulden belastet werden. Dadurch sollten die Höfe vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang geschützt werden. Erpachthöfe konnten als Erbhöfe erworben werden.

1933 Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde der Reichsnährstand gegründet. Alle Institutionen und Personen die mit der Erzeugung, dem Vertrieb und der PrEinzug-Absatzeisbildung von landwirtschaftlichen Produkten befasst waren, mussten Mitglied im Reichsnährstand werden. Geleitet wurden die Landes-, Kreis- und Ortsbauernschaften von Bauernführern. Bezeichnend für die Aufgabe des Reichsnährstandes war das Emblem, ein Hakenkreuz (Politik) mit einer Ähre (Ernährung) und einem Schwert (Krieg).

1923 (31. Januar) Die Landdrosterei wurde angewiesen: » … 1 Hektar Reservefläche aus der Domäne Jennewitz zu kündigen und Ernst Grünberg zu verpachten. «

1923 (2. Januar) Der Mecklenburger Dorfbund stellte einen Antrag an das Siedlungsamt: » … Erweiterungsantrag Boldenshäger Büdnereien zu Lasten Domäne Jennewitz und Rittergut Gersdorf«. Dazu die Stellungnahme vom Siedlungsamt an die Landdrosterei: » … die Erweiterung der Büdnereien wird grundsätzlich befürwortet … Der Domänenpächter (Jennewitz) ist zur freiwilligen Landabgabe nicht bereit … Verfügung erst zu Pachtende 1933. «

1922 (5. Mai) Adolf Evers, Pächter der Büdnerei 2 seit 1920, beantragte beim Siedlungsamt mehr Ackerland. Der Antrag wurde abgelehnt mit dem Verweis auf den Domänenpächter Johannes Rabe, der nicht gewillt war, 1 ha Land an die Büdnerei 2 ohne ordentliche Kündigung abzugeben. Die Akte enhält einen Vermerk von Verkaufsverhandlungen Evers an Grünberg.

1900 gab es in Mecklenburg eine Volkszählung. Erfasst wurden dort die Haushalte und wer zum Stichtag dort lebte. In der Gemeinde Jennewitz lebten damit 89 Personen. Offensichtlich ist, dass Hundehagen ein Ortsteil von Jennewitz war. Im Mühlenhof gab es eine Bäckerei.
Siehe Artikel: "Die Volkszählung von 1900"

1897 bis 1935 wurden die Kulturtechnischen Anlagen (Wasserregulierung) auf dem Pachthof dokumentiert. [02: 2.22-10/7 4622]

1896 veröffentlichte das Großherzogliche Statistische Bureau ein Kataster des mittleren und kleinen Grundbesitzes:
Siehe Artikel: "Kataster des Grundbesitzes"

1895 (1. Dezember): Zur Volkszählung wurde das Gut als Domänenpachthof registriert, mit 224 ha Ackerland, 10 ha Wiesen sowie 12,3 ha Holzungen und Wasserflächen. Pächter war Helmuth Iven. Der Hof gehörte zum Kirchspiel Kröpelin, mit Pastor Gammelin als Amtsträger. Zuständig für Eisenbahnanschluss (E), Post (P) und Telefon (T) war Kröpelin. Dort war auch der Sitz des zuständigen Amtsgerichts.

1887 bis 1891 wurde die Hoffeldmark Jennewitz vermessen. [(2.22-10/7) 4859]

1872 wurde der Pächter Iven mehrfach auf Schadensersatz verklagt.

1871 Mit der Gründung des Deutschen Reiches entstand ein Bundesstaat, der von Preußen dominiert wurde. Mecklenburg blieb auf dem Gebiet der Innenpolitik relativ selbstständig. Die Wirtschaftspolitik, in der die Landwirtschaft vorherrschte, oblag vollkommen dem Land. Die Schulverwaltung mit der protestantischen geistlichen Schulaufsicht bis 1918 war ebenfalls Ländersache.

1868 Die Maaß- und Gewichtsverordnung des Norddeutschen Bundes, mit metrischen Einheiten, wurde in Mecklenburg verbindlich. Damit zogen Kilogramm, Meter, Hektar und Liter in Jennewitz ein – theoretisch. Praktisch wurde, nicht nur in Jennewitz, noch im 20. Jahrhundert mit alten Maßen hantiert.
Siehe Seite: "Maße und Mengen …"

1867 gab es in Mecklenburg eine Volkszählung. Erfasst wurden dort die Haushalte und wer zum Stichtag dort lebte. Am 3. Dezember 1867 lebten in Jennewitz 71 Personen. Diese verteilten sich auf dreizehn Haushalte im Gutshaus und den zugehörigen Katen, der Erbmühle und zwei Büdnereien
Siehe Seite: "Jennewitz in der Statistik des 19. Jahrhunderts"

1853 Über mehrere Jahre dauern Streitigkeiten mit Förster Böcler aus Hundehagen. Offensichtlich wollte die Försterei Land vom Gut haben.

1853 Im einem Schriftwechsel mit dem Doberaner Amt im Zusammenhang mit neuen Vorflutgräben zur Entwasserung, ist die Rede von Büdnereien am Steffenshäger Weg und einem Erbmüller Terdorf.

1853 wurde eine Akte zur Dokumentation der Handwerker auf dem Hof angelegt. [02: 2.22-10/7 3097]

1853 wurde ein Inventarverzeichnis von Jennewitz erstellt. [02: 2.22-10/7 3082]

1852 In einem registrierten Bittbrief tauchten die Hoftagelöhner Bull, Harnack, Mayer und Vogt auf.

1852 In einer Gerichtsakte tauchte ein Erbmüller Jonas, bzw. dessen Witwe, geb. von See auf. Augenscheinlich ging es um eine Erbangelegenheit. [(2.23-3) 10091]

1852 Für den 2. August wurde in Jennewitz ein Versteigerungstermin angesetzt, für das Holländerhaus mit Nebengelaß (auf Abbruch). Anwesend waren: Maurer Hansen aus Kröpelin, Gastwirt Stoll, ebenda, Müller Terdorff aus Jennewitz, und Schuster Grehn aus Kröpeln.

1851 Von der Jennewitzer Windmühle startete am 15. August das Querfeldeinrennen der Doberaner Pferderennen. Ziel war der Anschlagpfosten auf der Doberaner Rennbahn. Durch die hochkarätige Besetzung und der überregionalen Popularität der Doberaner Pferderennen dürfte der Startpunkt Jennewitz ein volksfestartiges Spektakel gewesen sein. [gefunden: Axel Kähler]

1851 Offensichtlich wurde die Neuverpachtung des Hofes ausgeschrieben und der meistbietende bekam den Zuschlag. Die entsprechende Anweisung lautete: » Der Hof Jennewitz ist dem O….rmann W. Jörges aus AltWendorf für die ind der Liquidation am ….offerierte jährliche Pacht von 2.800 ?? Courant auf 14 Jahre, von Johannis 1852 – 66 zugeschlagen worden. Schwerin, den 27. August 1851. Großherzoglich Mecklenburgische Cammer.«

1851 bis 1863 gab es diverse Bauarbeiten auf dem Hof. [02: 2.22-10/7 3116]

1850 Ein Gärtner Pentzien suchte um Flächen am Steffenshäger Weg an der Kühlung nach.

1849: Deputiertenversammlung der Hauswirthe, Büdner und Einlieger in Schwerin
Siehe Artikel "1849 Deputiertenversammlung …"

1845 Die Jennewitzer Mühle wurde zur Erbmühle proklamiert. [02: 2.22-10/7 3105]

1843 Die Domaniale Statistik verzeichnet für Jennewitz neben der Domäne eine Erbmühle und zwei Büdnereien. Im ganzen Ort lebten 62 Seelen.

1841 (September) In Doberan fand die 5. Versammlung deutscher Land- und Forstwirte statt. Diese war ein bedeutsames Ereignis mit hochrangigen Teilnehmern aus dem In- und Ausland. Auch wenn der Jennewitzer Hofpächter kein offizieller Teilnehmer der Versammlung war, wird er, höchst wahrscheinlich, dort einzelne Programmpunkte und Schauen besucht und verfolgt haben.
Siehe Artikel "5. Versammlung …"

1841 Klage des Pensionär Maercker zu Jennewitz gegen seine Tagelöhner wegen Ungehorsam

1835, Johannis bis 1836 wurde das Wohnhaus des Hofes, wegen Befalls mit Hausschwamm, saniert. Die Sanierung fand in mehreren Etappen bis 1841 statt [02: 2.22-10/7 3114 u. …15]

1833 kam es erneut zu Grenzstreitigkeiten mit Kröpelin. Diese zogen sich bis 1835 hin. [02: 2.22-10/7 2061]

1831 Erweiterung der Mühle mit Holländerhaus und Viehstall. Damit bekam die Mühle Ähnlichkeit mit einer Büdnerei. Der Müller wurde auch Landwirt. [02: 2.22-10/7 3104]

1831 wurde der Hof erneut für 21 Jahre an Carl Maercker verpachtet. [02: 2.22-10/7 3074; 3077]

1829 wurde das Inventar des Hofes katalogisiert. [02: 2.22-10/7 3078]

1827 wurde ein Schweine- und Federviehstall auf dem Hof gebaut. [02: 2.22-10/7 3112]

1826 wurde für den Hof diverses Material für einen neuen Torweg geliefert. [02: 2.22-10/7 3111]

1826 wurde der Hof auf Basis einer Bonitur klassifiziert. [02: 2.22-10/7 3075; 3076]

1824 wurde die Windmühle saniert. Dies zog sich über mehrere Jahre hin. Als Abschluss bekam die Mühle 1827 neue Ruten (Flügel), nachdem der Mühlenpächter Havemann gegen die Hausleute der Dorfschaften Klein Bollhagen, Nieder Steffenshagen, Wittenbeck und die Erbpächter Müller und Hagedorn zu Diedrichshagen wegen Bezahlung der Kosten zur Anfuhr einer Mühlenrute geklagt hatte. [02: 2.22-10/7 3101; 3102; 3103]

1823 wurde ein Backhaus auf dem Hof errichtet. [02: 2.22-10/7 2079]

1822 Gründung eines Vereines zur Förderung der Pferdezucht in Mecklenburg mit dem Herzog als Schirmherren. Im Kontext dieser Wirtschaftsförderung stand auch der Ausbau der Pferderennbahn zwischen Doberan und Heiligendamm zu einer professionellen Anlage mit überregionaler Bedeutung.

1820 Antrag des Pensionärs Maercker (Mercker) auf Richtigstellung der Grenze zwischen Kröpelin und Jennewitz. Dem Antrag wurde stattgegeben. 1821 gab es eine Grenzregulierung zwischen Kröpelin und Jennewitz.

1820 gab es eine Vereinbarung des Pensionärs Maercker (Mercker) mit dem Müller Johst aus Brenz über die Vormundschaft einer Tochter des Müllers Johst. [02: 2.22-10/7 4879]

1817 Im Rahmen einer außerordentlichen Zession wurde der Hof an Carl Maerker verpachtet.
Siehe Artikel "Der Zeitpachthof Jennewitz" [02: 2.22-10/7 3073]

1817 Klage des Mühlenpächters Hamann gegen die Erbzinspächter Müller, Hagedorn und Krempin zu Diedrichshagen, wegen zu leistender Spanndienste zu den Bauten der Jennewitzer Mühle. [(2.22-10/7) 514 + 515]

1812 bis 1818 wurden diverse Sturmschäden an Jennewitzer Dächern repariert [02: 2.22-10/7 3108]

1811 bis 1830 wurden diverse Besichtigungen und Taxationen der Jennewitzer Mühle protokolliert. [02: 2.22-10/7 3099; 3100]

1810 wurden diverse Rechnungen des Hofes archiviert [02: 2.22-10/7 3089]

1810 bis 1817 verhandelten das Domanialamt und der Pächter Gronow über dessen Zahlungsunfähigkeit. 1817 endeten diese mit der Zession des Hofes. [02: 2.22-10/7 3071]

1810 (31. August) Der Herzog verfügt die Verpachtung an Landwirt Havemann von Johanni 1810 bis Johanni 1811 sowie von 1811 bis 1824. 1817 meldete Pächter Gottlieb Hamann (Havemann) zu Jennewitz Konkurs an. [02: 2.22-10/7 3070; 3072]

1810 (1. Juni) Der Herzog verfügt die Abmeierung des Pächters Gronow und die Einsetzung des Pensionärs Schönrock. Offenbar ist mit Pächter Gronow kein Pachtvertrag zustande gekommen. Warum ist unklar. Die Akten enthalten einen Beschwerdebrief über ihn.

1810 (19. Mai) stand in den Schwerinsche Anzeigen: » 19. Mai 1810 10:00 Uhr öffentliche Pachtversteigerung. Als Sicherheit sind 300 Reichstaler zu hinterlegen. Verpachtet werden Hof und Windmühle. « (Anm.: Jennewitz)

1804 wurde die Brandgefährdung des Gutshauses festgestellt. [02: 2.22-10/7 3108]

1802, Abschaffung der Prügelstrafe in Mecklenburg Für die herzoglichen Untertanen, auch in Jennewitz, war dieses Gesetz sicher um vieles bedeutsamer als die x. Hauptlandesteilung oder Ähnliches. Bedeutete es doch das Ende einer erniedrigenden Prozedur.

1790 wurde mit dem Pensionär Freundt ein Pachtvertrag auf 21 Jahre abgeschlossen. Ob dieser identisch mit dem Pächter Christian Freund (bis 1790), ist, lässt sich den Akten nicht eindeutig entnehmen, ist aber wahrscheinlich. [02: 2.22-10/7 3069]

1790 In den Dörfern des Domaniums wurden die Frondienste abgeschafft und die Hand- und Spanndienste durch Zahlung von Dienstgeld ersetzt. Das führte einerseits zu einer Entlastung der Bauernwirtschaften, anderseits mussten die Güter, als Fronempfänger, sich umorganisieren.

1789 wurde der Hof und die Mühle von Jennewitz neu verpachtet. Nach einer zeitgenössischen Landkarte stand die Mühle auf der Anhöhe nordwestlich der heutigen Milchviehanlage.

1777 bis 1789 war ein Christian Freund Pächter des Hofes Jennewitz.[02: 2.22-10/7 3066]

1776 wurde, zu Beginn der neuen Pachtperiode, der Tausch mit Forstländereien und dem Hof geregelt. [02: 2.22-10/7 3106]

1773 Pensionär Hinrich Freund zu Jennewitz klagte gegen Pastor Gustav Johann Polchow zu Kröpelin wegen Schadensersatz für die verweigerte Konfirmation seines Sohnes.

1769 wurde die Folter in Mecklenburg verboten. Dies war eine bedeutsame Zeitmarke für das Rechtswesen des Landes.

1768 wurde die Jennewitzer Windmühle erstmalig verpachtet (für 21 Jahre).
Siehe Artikel "Die Jennewitzer Mühle"

1756 bis 1763 dauerte der Siebenjährige Krieg. Preußen kämpfte gegen eine Koalition aus Österreich, Russland, Frankreich und Schweden. Mecklenburg–Schwerin wurde mehrmalig durch Preußen besetzt und Geld sowie Naturalien von den Einwohnern eingetrieben. 4000 Soldaten wurden durch Zwang rekrutiert. Plünderungen waren an der Tagesordnung. Die Schäden für das Land wurden mit 15 Millionen Talern angegeben. Das Wort Preußen wurde zum Schimpfwort in Mecklenburg.

1755 (18. April) Ein Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich mit 25 Artikeln und 530 Paragraphen wurde zum ständische Grundgesetz Mecklenburgs. Dieses war ein Vergleich zwischen den herrschenden Herzögen und den Ständen, den etwa 600 Rittergutsbesitzern und den 42 Städten.

1747: Ehrengedicht für den Herzog Christian Ludwig
Siehe Artikel

1749 wurden erstmalig Pläne zum Bau einer Windmühle in Jennewitz aktenkundig. [02: 2.22-10/7 3098]
Siehe Artikel "Die Jennewitzer Mühle"

1748 bis 1769 war der Hof an Adam Zarnekow verpachtet. [02: 2.22-10/7 3065]

1746 wurde der Jennewitzer Cossat Westendorff gelegt. Offenbar, weil er seine Abgaben nicht geleistet hat und die Cossatenstelle unrentabel war. Die ausstehenden Abgaben musste der Hofpächter leisten. [02: 2.22-10/7 3093]

1740 wurden die vom Hof nach Schwerin zu leistenden Fuhren geregelt. [02: 2.22-10/7 3096]

1721 Klagen aus den Dörfern Bollhagen, Sandhagen und Jürgenstorf über den Verwalter zu Jennewitz. [02: 2.22-10/7 3064]

1720 unterzeichnete in einem Bittbrief an den Herzog ein Jochim Lange als Pächter. Er bittet um einen neuen Vertrag und Pachtminderung. [02: 2.22-10/7 3063]

1718 bis 1810 diverse Pachtangelegenheiten des Hofes. [02: 2.22-10/7 3062]

1712 erfolgte die Verpachtung des Hofes an Johann Christian Steinbecken.

1701 (3. März) erfolgte die dritte Hauptlandesteilung durch den "Hamburger Vergleich". Im Ergebnis zerfiel das Land in Mecklenburg–Schwerin, in Mecklenburg–Strelitz (mit Herrschaft Stargard und in das Fürstentum Ratzeburg, das vormalige Bistum Ratzeburg). Für beide Herzogtümer gab es gemeinsame Gerichte, Landtage und die Union der Landstände.

1697 wurde eine Akte zur Hofstelle des Cossaten (Büdner) Claus Sassen angelegt. [02: 2.22-10/7 3092]

1682 Reluition (Einlösung) des Hofes von den Levetzow´schen Erben

1679 Am 9. Juni wurde zu Jennewitz Hermann Christoph Engelken geboren. Er erlangte später Berühmtheit als Theologieprofessor in Rostock und als Verfasser vieler Schriften. Als Vater wird der  Amtmann zu Jennewitz … Engelken  genannt. Anzunehmen ist, dass es sich um den damaligen Förster in Hundehagen handelte. Der Hof Jennewitz war zu dem Zeitpunkt verpfändet. [gefunden: Axel Kähler]

1670 (23. Oktober), Vorschrift “wegen der Fuhren und Handdienste” In der Vorschrift wurde festgelegt, dass die Grundherren von den Bauern bei zehn Reichstalern Strafe nur absolut notwendige Dienste fordern durften. In der Ernte und während der Feldbestellung sollte der Bauer von Fuhren und Handdiensten verschont bleiben. Er durfte aber angewiesene Dienste nicht verweigern. Die Dienstbauern für Jennewitz kamen aus Reddelich.

1668 bis 1679 wurde über die Hypotheken des Hofes verhandelt. [02: 2.22-10/7 83]

1663 Gesuch des Pensionärs Heinrich Engelke um Wiederaufbau einer abgebrannten Bauernstelle in Sandhagen und eines Viehstalles auf dem Hof. Welche Verbindung zwischen Sandhagen und Jennewitz bestand ist unbekannt. [02: 2.22-10/7 3107]

1660 erließ der mecklenburgische Herzog die "Bestimmungen über das Rechtsverhältniß zwischen Pächter und Verpächter in Bezug auf Kriegsschäden."

1663 Pastor Joachim Möllendorf und Küster Heinrich Tepstorf zu Westenbrügge klagten gegen Jürgen von Leisten auf Jennewitz wegen verweigerter Küsterhebungen aus den wüsten Bauernstellen zu Jörnstorf und Sandhagen.

1648, lt. Doberaner Domanialakten lag Jennewitz zum Kriegsende wüst.

1647 wurden die Höfe Lambrechtshagen und Jennewitz an den kgl. Obrist Lieutenant Arendt Levezow zu Schorrentin verpfändet. Einzelheiten über die Gründe sind den Akten nicht zu entnehmen. Plausibel erscheint diese wegen Kriegsschulden des Schweriner Herzogshauses. Welche Auswirkungen diese fünzigjährige Verpfändung auf die Hofbewirtschaftung hatte, ist nicht bekannt.

1646 ersuchte der Pächter Jürgen von Leisten um Zuweisung zum Dienst von zwei Schmadebecker Bauern auf dem Hof. [02: 2.22-10/7 3095]

1643 bis 1713 diverse Verpfändungen und Verpachtungen sowie in dieser Zeit vorgenommene Bauten. [02: 2.22-10/7 3055, bis 3061]

1642 bis 1663 wurden die Amtsfuhren und Haferabgaben von den wüsten Hofstellen in Jennewitz per Erlaß geregelt. [02: 2.22-10/7 3054]

1639 Anordnung an den Pensionär Joachim Leisten zur Herausgabe einer gepfändeten Kuh, nach Bezahlung der Schuld, an Katharina Westendorf, Witwe des Tewes Bortten. [02: 2.22-10/7 3091]

1636 bis 1736 wurden diverse Streitigkeiten (Hütungen, Bewirtschaftung der Scheidegräben) zwischen Jennewitz und Kröpelin aktenkundig. [02: 2.22-10/7 2079]

1632 ordnete der Herzog an, die von den Pächtern Jochim Leisten und Christoff Speckien geräumten Höfe Jennewitz, Brunshaupten und Rethwisch zum Amt zu nehmen und genau zu inventarisieren. Für 1632 gibt es auch einen Eintrag, dass Hof Jennewitz an Jochim Leisten verpfändet wurde. [02: 2.22-10/7 3052; 3053]

1629 wurde das Inventar des Hofes aufgenommen und protokolliert. [02: 2.22-10/7 3051]

1628 Bericht des Pensionärs Jochim Leisten über Forderungen der einquartierten Kriegsvölker und Schädigungen durch diese. [02: 2.22-10/7 3117]

1628 baten die Jennewitzer um Abgabenminderungen wegen Kriegsschäden [02: 2.22-10/7 3118]

1624 bis 1632 Akten zur Verpachtung des Hofes [02: 2.22-10/7 3050]

1619 Streitigkeiten zwischen Kröpelin und Jennewitz wegen des Torfstechens im Spieker Moor oder Jennewitzer Bruch. [(2.22-10/7) 2080]

1618 – 1648 Der Dreißigjähriger Krieg hatte auch in unserer Region verheerende Auswirkungen. In der Kröpeliner Stadtchronik wurde für 1601 der Hof und zwei Hufen, für 1653 lediglich der Hof genannt.
Siehe Artikel "Jennewitz unter den Folgen …"

1605 Das Gut Jennewitz wurde an einen Jochim Schultzen abgetreten. Gleichzeitig wurde mit Jochim Tiden ein neuer Verwalter bestellt. Im Zuge der Abtretungsverhandlungen wurde eine Hofbeschreibung angefertigt.
Siehe Artikel "Hofbeschreibung von 1605"

1598 Der Hof Jennewitz wurde durch das Domanialamt Doberan erstmalig angeschlagen.
Siehe Artikel "Der erste …"

1604 bis … Einnahmen und Ausgaben des Hofes, insbesondere des Bauhofes Jennewitz. [02: 2.22-10/7 3087; 3088]

1572 Die Mecklenburgische Polizei- und Landordnung wurde erlassen. Sie enthielt Ausführungen über Dienstboten, Gesinde, Reisigknechte, Arbeiter und Tagelöhner. Es wurde festgelegt, dass Personen, die durch Wahrsagung und Zauberei anderen Schaden zufügten, durch das Feuer bestraft werden sollten (Hexenverbrennung). Unliebsame Menschen wurden häufig als Hexen und Zauberer denunziert und angeklagt.

1552 (7. März) wurde das Doberaner Kloster säkularisiert. Damit fiel Jennewitz, neben dem gesamten Klosterbesitz, an den weltlichen Landesherren, den Herzog von Mecklenburg.
Siehe Artikel "Jennewitz zur Reformation"

1549 Der Mecklenburgische Landtag in Sternberg beschloss die Verbindlichkeit des evangelischen Glaubens für alle Mecklenburger. Eine Landeskirche auf evangelischer Basis, die unter der Leitung der Herzöge stand, wurde geschaffen. Die Landstände erhielten das Recht der Steuerbewilligung und wurden an der Gesetzgebung sowie der Rechtssprechung beteiligt.

1516 (10. Dezember) Die erste Mecklenburgische Polizeiordnung wurde als Landesgesetz erlassen. Mit Hilfe dieser Polizeiordnung wurden die Zentralisierungsbestrebungen und somit die Landeshoheit durch die Herzöge gestärkt. Geregelt wurden die Handelsbeziehungen zwischen Bürgern und Bauern. Die Gerichtsbarkeit der Geistlichkeit wurde zurückgedrängt. Sie enthielt Vorschriften über den Häuserbau und zur Bekämpfung von Feuer.

1489 begann die Zentralisierung der Finanzverwaltung in Mecklenburg. Die bisherige Verwaltung wurde in eine Behördenorganisation umgewandelt. Ausgebildete Kanzleibeamte mussten gegenüber dem Herzog Rechenschaft ablegen. Die Kanzlei wurde als eine zentrale Verwaltungsbehörde den Vogteien übergeordnet.

1348 Mecklenburg wurde unter dem Kaiser Karl IV. erbliches, unmittelbares Reichslehen. Damit wurden die Landesherren reichsunmittelbare Herzöge.

1312 überfielen Rostocker Truppen das Doberaner Kloster und seine umliegenden Besitzungen. Betroffen war auch Janewiz.
Siehe Artikel "Der Überfall …"

1229 Die erste mecklenburgische Hauptlandesteilung führte zur Aufteilung des Landes unter den vier Enkeln Heinrich Borwins I. in die Herrschaften Mecklenburg, Rostock (bis 1314), Werle (bis 1436) und Parchim (bis 1256). Neben diesen Herrschaften bestanden noch die Grafschaft Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.

1192 Jennewitz wird als Bojanewitz erstmalig urkundlich erwähnt. [Quelle: Stadtverwaltung Kröpelin]
Siehe Artikel "Wie kam Jennewitz in Klosterbesitz?"

1186 (25. Juni) wurde das neu errichtete Kloster am heutigen Standort in Bad Doberan eröffnet.

1179 (10. November) wurde das Kloster in Althof bei einem Überfall vernichtet und alle Mönche umgebracht. Nach derzeitigem Stand der Geschichtsforschung steht dieser Überfall im Zusammenhang mit Thronfolgestreitigkeiten nach dem plötzlichen Tod von Pribislaw.

1171 (1. März) Gründung des Klosters Doberan. Der Abt Konrad zog mit seinem Convent von 12 Zisterziensermönchen aus Amelungsborn (Westfalen) in die neue Besitzung ein. Der Wendenfürst Pribislaw stattete das Kloster mit einem Gebiet aus, zu dem parkantin, villa slauica doberan, petucha, stulue, raducle, crupelin und wilsna gehörten. Diese Dörfer lagen fast alle an dem Handelsweg von Rostock nach Wismar.

1160 Eroberung des Landes der Obotriten durch den Sachsenkönig Heinrich den Löwen. Der Obotritenfürst Niklot fand 1160 vor der Burg Werle den Tod. 1167, nach seinem Bekenntnis zum Christentum erhielt Pribislaw, der Sohn Niklots, sein Erbe von Heinrich den Löwen als Lehen zurück.

995 gilt als Gründungsjahr von Mecklenburg, aufgrund der ersten urkundlichen Erwähnung der Michelenburg in einer Urkunde des jungen Kaisers Otto III. (980-1002).


Artikel aktualisiert am 11.10.2024