Auch in Jennewitz begann das 18. Jahrhundert mit Wundenlecken. Gerade die ländlichen Räume Mecklenburgs hatten noch immer unter den Folgen des Dreißigjährigen Krieges zu leiden. So war das Gut Jennewitz bis 1712 verpfändet. Es war die Blütezeit der Leibeigenschaft und des Bauernlegens.
In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts war die Region noch recht dünn besiedelt. So wurden im Beichtkinderverzeichnis von 1751 gerade mal 24 Erwachsene für Jennewitz aufgelistet. Dabei wurde der Forsthof Hundehagen auch zu Jennewitz gezählt. Bemerkenswert ist, dass es auf dem Hof ein Schäferhaus mit einem freien Schäfer gab. Aber auch die leibeigenen Knechte und Mägde auf dem Hof und in der Försterei dürften von den schlimmsten Auswüchsen der Leibeigenschaft verschont geblieben sein. Das legt jedenfalls die Trennung von Leib- und Brotherrschaft nahe. Brotherr war der jeweilige Gutshofpächter und Leibherr der regierende Herzog, vertreten durch seine Beamten im Domanialamt Doberan. Aber diese waren jedoch meist weit weg.
Ob der Förster, als herzoglicher Beamter, auch rechtliche Befügnisse gegenüber den Leibeigenen des Herzogs hatte, ist mir nicht bekannt. Großen Einfluss auf das Leben der Jennewitzer hatte mit Sicherheit die Nähe zu Kröpelin. Neben Neubukow war Kröpelin damals die einzige Stadt zwischen den Hansestädten Wismar und Rostock.
1701 (3. März) erfolgte die dritte Hauptlandesteilung durch den Hamburger Vergleich. In dessen Ergebnis zerfiel das Land in Mecklenburg–Schwerin, in Mecklenburg–Strelitz (mit Herrschaft Stargard und in das Fürstentum Ratzeburg, das vormalige Bistum Ratzeburg). Für beide Herzogtümer gab es gemeinsame Gerichte, Landtage und die Union der Landstände.
1755 (18. April) wurde der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich mit 25 Artikeln und 530 Paragraphen geschlossen. Dieser wurde zum ständischen Grundgesetz Mecklenburgs und regelte die Machtverteilung zwischen den herrschenden Herzögen und den Ständen, den etwa 600 Rittergutsbesitzern und den 42 Städten. Den Jennewitzern zur damaligen Zeit, wird das jedoch wenig interessiert haben. Dafür waren bestimmt viele Gerüchte über den Siebenjährigen Krieg, der von 1756 bis 1763 auch in Mecklenburg ausgetragen wurde, im Umlauf.
Ob Jennewitz von Kriegsfolgen direkt betroffen war, ist nicht belegt. Im Siebenjährigen Krieg kämpfte Preußen gegen eine Koalition aus Österreich, Russland, Frankreich und Schweden. Mecklenburg–Schwerin wurde mehrmalig durch Preußen besetzt und Geld sowie Naturalien von den Einwohnern eingetrieben. 4000 Soldaten wurden durch Zwang rekrutiert. Plünderungen waren an der Tagesordnung. Die Schäden für das Land wurden mit 15 Millionen Talern angegeben. Das Wort Preußen wurde zum Schimpfwort in Mecklenburg.
Mit Freuden wurde bestimmt auch von den Jennewitzern ein herzogliches Dekret von 1769 aufgenommen. In diesem wurde die Folter in Mecklenburg verboten. Dies war eine bedeutsame Zeitmarke für das Rechtswesen des Landes.
Eine andere bedeutende Zeitmarke war das Jahr 1790. In dem Jahr wurden in den Dörfern des Domaniums die Frondienste abgeschafft und die Hand- und Spanndienste durch Zahlung von Dienstgeld ersetzt. Das führte einerseits zu einer Entlastung der Bauernwirtschaften, andererseits mussten die Güter, als Fronempfänger, sich umorganisieren. Für Jennewitz bedeutete dies zunächst, Wohnraum für bezahlte Angestellte und Tagelöhner zu schaffen.
Artikel aktualisiert am 11.10.2024