Im Gegensatz zum benachbarten Amt Bukow, das umfangreichen ritterlichen Besitz zu verwalten hatte, befand sich der gesamte Amtsbereich Doberan seit der Säkularisation des Klosters 1552 in domanialem Besitz des Schweriner Herrscherhauses. Dies trifft damit natürlich auch auf Jennewitz zu, was eine Analyse der zeitgenössischen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse deutlich vereinfacht.
Einen ersten Hauch Fortschritt dürften die Leibeigenen in Jennewitz im Jahr 1802 verspürt haben. In diesem Jahr wurde die Prügelstrafe in Mecklenburg abgeschafft. Damit wurde einer erniedrigenden Prozedur ein Ende gesetzt.
Im 19. Jahrhundert setzte eine Entwicklung ein, die man für mecklenburgische Verhältnisse und im Bezug auf die Jahrhunderte davor, durchaus als rasant bezeichnen darf. Das wohl wichtigste politische Ereignis zu Beginn des 19. Jahrhunderts war in den ländlichen Räumen Deutschlands die Aufhebung der Leibeigenschaft. Die überholten Strukturen der Leibeigenschaft aufzulösen war ein längerwährender Prozess, der in Mecklenburg recht spät einsetzte, sich über mehrere Jahre hinzog und dessen Beginn sich auf 1816 datieren lässt. In dem Jahr erkannte der Penzliner Rittergutsbesitzer von Maltzan als erster in Mecklenburg die Leibeigenschaft als Fortschrittsbremse und hob sie in seinem Gut auf. Es dauerte noch bis 1821, bis der Großherzog Friedrich Franz I. in Schwerin die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg durch eine Patentverordnung rechtsverbindlich machte. Die Fachleute streiten sich derzeit noch, wann der letzte Gutsbesitzer im Land die Verordnung ratifiziert hat und man von einer endgültigen Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg sprechen kann. In der Literatur kursieren dazu Zeitpunkte zwischen 1822 und 1824.
Für die ehemaligen Leibeigenen war deren Aufhebung eine sehr zwiespältige Angelegenheit. Mit den neu gewonnenen Freiheiten konnten die Meisten zunächst wenig anfangen. Wie auch, sie besaßen ja nichts, was ihnen die Nutzung der neuen Freizügigkeiten ermöglichte. Dafür verloren sie aber schlagartig ihre Privilegien, die sie durch die Fürsorgepflicht ihrer Grundherren hatten. Diese sahen in der Aufhebung der Leibeigenschaft nur zu oft ihre Möglichkeit, unliebsame Kostgänger, wie Alte und Kranke, loszuwerden. Da bedurfte es auf beiden Seiten noch viel Zeit der Bitternis und Streitigkeiten, bis die Mehrheit erkannte, dass eine Symbiose nur funktioniert, wenn alle in ihr von ihr profitieren. Denn der Adel war auch auf gut ausgebildete und motivierte Bauern sowie Landarbeiter angewiesen. Diese aber auch auf Rechtssicherheit und militärischen Schutz.
Die Landarbeiter und Bediensteten von Jennewitz hatten das Glück, mit dem Herzog und seinen Beamten in Schwerin, von eher progressiven Zeitgenossen regiert zu werden. Da war das Gros der mecklenburgischen Ritterschaft deutlich kurzsichtiger in seinen Entscheidungen. Druck wurde aber auch von Außen aufgebaut. Wie alle Kleinstaaten Mitteleuropas war auch Mecklenburg in politischen Bündnissen integriert, wo die Standards der Legislative gesetzt wurden. Darin unterschied sich das Europa im 19. Jahrhundert nur wenig vom Heutigen.
Die Zugeständnisse an die niederen Stände, zu denen sich das Herzoghaus und der Adel – aus verschiedenen Gründen genötigt sahen – stellten auch den Jennewitzer Gutspächter vor neue Herausforderungen. Wenn er nicht riskieren wollte, dass gute Landarbeiter zu anderen Arbeitgebern, in die Städte oder gar nach Übersee abwanderten, musste er ihnen auch etwas bieten. Die Zeit der unmittelbaren Zwangausübung ging unwiderruflich zu Ende. Auch die Verpflichtungen zu Hand- und Spanndiensten leisteten die umliegenden Bauern zunehmend monetär. Die Probleme, die der Herzog mit den Pächtern des Gutes zwischen 1810 und 1817 hatte, resultierten wahrscheinlich aus der Unfähigkeit der Pächter, sich den neuen Bedingungen anzupassen. In diese Zeit fiel auch die Abtrennung zweier Büdnereien vom Hof, die 1843 erstmalig erwähnt wurden.
1850 suchte ein Gärtner Pentzien um Flächen am Steffenshäger Weg an der Kühlung nach. Dabei könnte es sich um die Häuslerei Schreiber an der Kühlung handeln.
Die Errichtung von Häuslereien war auch ein Mittel, guten Landarbeitern Wohneigentum zu verschaffen und sie damit an die Scholle zu binden. Ein anderer Schritt in diese Richtung war der Bau von sogenannten Schnitterkaten. Das waren einfache Gebäude zur Unterbringung von saisonalen Erntehelfern, Tagelöhner die auch Schnitter genannt wurden. In Jennewitz entstand durch dieses Programm die Katenreihe an der Straße nach Hundehagen.
1852, am 2. August wurde in Jennewitz ein Versteigerungstermin angesetzt. Versteigert wurde das Holländerhaus mit Nebengelaß. Anwesend waren: Maurer Hansen aus Kröpelin, Gastwirt Stoll, ebenda, Müller Terdorff aus Jennewitz, und Schuster Grehn aus Kröpeln. Die näheren Umstände, bleiben noch zu recherchieren. Wahrscheinlich ist, dass die Milchverarbeitung in eine Molkerei der Umgebung abgegeben wurde.
1852 tauchten in einem registrierten Bittbrief die Hoftagelöhner Bull, Harnack, Mayer und Vogt auf.
1868 wurde die Maaß- und Gewichtsverordnung des Norddeutschen Bundes, mit metrischen Einheiten, in Mecklenburg verbindlich. Damit zogen Kilogramm, Meter, Hektar und Liter in Jennewitz ein – theoretisch. Praktisch wurde, nicht nur in Jennewitz, noch im 20. Jahrhundert mit alten Maßen hantiert.
Artikel aktualisiert am 11.10.2024