Ob Jennewitz unter direkten Kriegseinwirkungen zu leiden hatte, ist bislang nicht bekannt. Eine um 1932 erstellte Chronik von Kröpelin verzeichnet für das Kirchspiel Kröpelin einen deutlichen Bevölkerungsrückgang.
In Jennewitz ist dort für 1601 ein Hof und zwei Hufen und für 1653 nur noch ein Hof aufgeführt:
1643 – 1713 wurden die Höfe Lambrechtshagen und Jennewitz an den » kgl. Obrist Lieutenant Arendt Levezow zu Schorrentin « verpfändet. Dies deutet eher auf eine funktionierende Landwirtschaft hin. Einzelheiten über die Gründe sind den Akten nicht zu entnehmen. Plausibel erscheint diese wegen Kriegsschulden des Schweriner Herzogshauses. Welche Auswirkungen diese 50-jährige Verpfändung auf die Hofbewirtschaftung hatte, ist nicht bekannt.
1660 erließ der mecklenburgische Herzog die » Bestimmungen über das Rechtsverältniß zwischen Pächter und Verpächter in Bezug auf Kriegsschäden «.
1670 (23. Oktober) wurde die Vorschrift "Wegen der Fuhren und Handdienste" erlassen. In der Vorschrift wurde festgelegt, dass die Grundherren von den Bauern bei 10 Reichstalern Strafe nur absolut notwendige Dienste fordern durften. In der Ernte und während der Feldbestellung sollte der Bauer von Fuhren und Handdiensten verschont bleiben. Er durfte aber angewiesene Dienste nicht verweigern.
Damit reagierte das Herzoghaus auf die ausufernde Auspressung der leibeigenen Bauern. Dies allerdings weniger aus humanitären Gründen sondern eher aus wirtschaftlichen. Den Bauern blieb kaum noch Zeit, ihre eigenen Höfe zu bewirtschaften und gefährdeten damit die Landesernährung. Die Dienstbauern für Jennewitz kamen aus Reddelich.
Artikel aktualisiert am 22.08.2023