Im Frühjahr 1552 wurde das Doberaner Kloster, als unmittelbare Folge der aufkommenden Kirchenreformation säkularisiert. Damit fielen alle Klosterbesitztümer, so auch Jennewitz, an den weltlichen Landesherren, den Herzog von Mecklenburg. Dieser gliederte den Neubesitz in sein Domanium ein, was ihm zunächst eine Menge Probleme bescherte.
Im Gegensatz zu vielen Historikern, die in diesem Zusammenhang gerne von Einverleibung sprechen, bin ich der Auffassung, dass der Herzog und seine Beamten anfangs gar nicht begeistert von den Ländereien war. Denn erst einmal bedeutete die Zerschlagung des funktionierenden Systems aus Frondiensten und Naturalabgaben Chaos und viel Arbeit. Das auf Naturalien beruhende Abgabensystem verschaffte dem Herzoghaus keine Reichtümer. Was sollten die Schweriner Beamten mit den Tausenden von Enten und Gänsen, die dem Herzog als Naturalabgabe plötzlich zustanden. Auch die Hand- und Spanndienste, mit denen die Bauern ebenfalls ihre Steuerschuld beglichen, mussten organisiert und koordiniert werden, wenn diese halbwegs von Nutzen sein und kein Chaos entstehen sollte. Woran es dem Herzog chronisch mangelte, war schlicht – man ahnt es – Geld, möglichst viel Geld. Um solches aus den neuen Besitzungen zu erwirtschaften, musste erst eine effiziente Verwaltung aufgebaut werden. Das war unter damaligen Verhältnissen eine riesige Herausforderung, die zunächst große Geldsummen verschlang, bevor monetäre Steuereinnahmen sprudelten.
Zur Umsetzung der oben genannten Aspekte wurde im Jahr 1557 das Domanialamt Doberan gegründet. Diesem war, neben allen anderen Dörfern im Amtsbereich, auch das Gut Jennewitz unterstellt. In diese Zeit fiel auch die Trennung der Verwaltung von Land- und Forstwirtschaft. Forstamtssitz für den Kühlungswald, den Hundehäger Wald und den Retschower Forst war bis 1945 der Hundehäger Forsthof. Was sich hier so logisch und vernünftig anhört, war in der Praxis recht chaotisch. Eine ausführliche Beschreibung des Domanialamtes Doberan hat Hans Barnewitz in seiner Dissertation um 1916 vorgenommen.
Ich gehe, in Ermangelung von Dokumenten und Zeitzeugen, davon aus, dass sich für den Bewirtschafter des Gutes Jennewitz, nach 1552, zunächst nicht viel änderte. Wer dort wirtschaftete ist mir nicht bekannt. Denkbar ist ein von den Äbten eingesetzter Konverse (klösterlicher Laienbruder) als Hofmeister, der im Auftrag des Klosters handelte oder auf eigene Rechnung. Ab ca. 1500 verpachtete das Kloster auch Höfe an weltliche Pächter (Meier). Egal wer, für diesen dürfte es unerheblich gewesen sein, ob er seine Abgaben an die Abtei oder an ein herzogliches Amt ablieferte. Viel wichtiger war, dass diese nicht zu hoch ausfielen.
Bei allem Chaos im Amt ging das Herzoghaus schon früh dazu über, die Höfe zentral zu bewirtschaften.
Artikel aktualisiert am 29.08.2023